"Straßenkinder" - Eine Definition
Mit »Straßenkindern in Deutschland« sind all diejenigen gemeint, die minderjährig sind und sich ohne offizielle Erlaubnis (Vormund) für einen nicht absehbaren Zeitraum abseits ihres gemeldeten Wohnsitzes aufhalten und faktisch obdachlos sind. Jugendliche, die sich mittags und abends "an der Straßenecke" treffen und nachts zuhause schlafen, zählen nicht dazu.
An der Definition des Begriffs »Straßenkind« scheiden sich bis heute die Geister. Auch nach Jahren der Fachdiskussion existiert noch immer keine allgemein anerkannte Begriffsbestimmung. Es fehlt eine kurze, griffige Definition.
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) nennt folgende aus mehr als 40 Expertengesprächen gewonnene Merkmale für die Definition von »Straßenkindern« (DJI, »Straßenkinder«, S. 138, München/Leipzig 1995):
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weitgehende Abkehr von gesellschaftlich vorgesehenen Sozialisationsinstanzen wie Familie oder ersatzweise Jugendhilfeeinrichtungen sowie Schule und Ausbildung,
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Hinwendung zur Straße, die zur wesentlichen oder auch einzigen Sozialisationsinstanz wird,
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Hinwendung zu Gelderwerb auf der Straße durch Vorwegnahme abweichenden, teilweise delinquenten Erwachsenenverhaltens, wie Betteln, Raub, Prostitution, Drogenhandel,
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faktische Obdachlosigkeit.
So differenziert diese Kriterienliste auf den ersten Blick erscheinen mag, so lückenhaft ist sie doch: Wenig beachtet bleibt beispielsweise das 15jährige Mädchen, das länger als ein Jahr vom Abbruchhaus aus die Realschule besucht und von Schulfreunden mit Nahrungsmitteln und Kleidung versorgt wird.






