Wandel zu ergebnisorientierter Jugendhilfe erreichbar
Dringliche Forderung: Nachhaltige berufliche und gesellschaftliche Integration statt "Aufzucht von Sozialhilfeempfängern"
Ein Diskussionspapier von Markus Seidel, Vorstandssprecher der Off Road Kids Stiftung
(verfasst 2005, aktualisiert 2008)
Aktuell hierzu ein ARD-Bericht im Magazin "Panorama" vom 30.10.2008
Zielsetzung
Vollstationäre Jugendhilfemaßnahmen sind extrem kostspielig und müssen sich daher langfristig lohnen – für den einzelnen Jugendlichen und für die Gesellschaft. Das Primärziel muss also die individuell bestmögliche Qualifikation des jungen Menschen für das Berufsleben sein. Nur so ist eine tatsächliche Integration in unser leistungsorientiertes Gesellschaftssystem überhaupt möglich. Wird diese Zielsetzung ignoriert, ist Jugendhilfe allenfalls eine sündhaftteure und sinnlose Verwahrungsform. So aber wird Jugendhilfe zum wertvollen Stipendium mit leistungsfähiger Ergebnisorientierung.
Situation
Das Erreichen eines Hauptschulabschlusses gilt in der vollstationären Jugendhilfe bereits als großer Erfolg. Die anschließende Vermittlung des soeben Volljährigen in eine ambulante Betreuungsform und im besten Fall der Beginn einer Ausbildung werden in Statistiken gefeiert. Höflich geschwiegen wird jedoch über den anschließenden Niedergang des jungen Menschen, für den dieser grundsätzlich selbst verantwortlich gemacht wird.
Maßnahmenkatalog
1.Betreuungsintensität
1.1 „Niemand würde sein Kind am 18. Geburtstag in eine eigene Wohnung stecken...“
Wird vollstationäre Jugendhilfe als wertvolles Stipendium betrachtet und soll den geförderten Jugendlichen die berufliche Integration in die Gesellschaft eröffnet werden, so darf der 18. Geburtstag keinerlei Stichtagfunktion haben. Seit Jahren ist es aus Kostengründen sehr üblich, den Eintritt der Volljährigkeit mit der „Verselbstständigung“ des jungen Menschen zu kombinieren und diesen Schritt mit ambulanter Betreuung zu begleiten. Dieses Verfahren ist absurd: In keiner Familie kämen die Eltern auf die Idee, ein eigenes Kind mitten in der Ausbildung nur wegen des 18. Geburtstages in eine eigene Wohnung zu verpflanzen. Wieso also sollte dies ausgerechnet bei entwicklungsverzögerten Jugendlichen mit teils extremen Biographien und fehlendem familiären Rückhalt gelingen? Es gelingt nicht. Die jungen Menschen vereinsamen, verelenden und ruinieren ihre berufliche Karriere in kürzester Zeit. Letzten Endes fliegen die Heranwachsenden auch noch Hals über Kopf aus der Jugendhilfe und werden langfristig sündhaftteure Sozialhilfefälle. Unterm Strich ist es preisgünstiger und erheblich aussichtsreicher, die vollstationäre Betreuung eines jungen Menschen erst eine Weile nach Ausbildungsabschluss und Wechsel in ein stabiles Arbeitsverhältnis in eine ambulante Betreuung zu ändern.
1.2 „Realschulabschluss und erfolgreiche Ausbildung müssen Standard werden...“
Das wertvolle Stipendium Jugendhilfe muss eine herausragende Erziehungsleistung und Ausbildungsförderung für junge Menschen implizieren – insbesondere in der vollstationären Jugendhilfe. Dies ist eine grundlegende Voraussetzung für langfristige Integrationserfolge. Allerdings ist es keine Selbstverständlichkeit, ein Stipendium zu erhalten. Leistungsträger wie Studenten würden sich glücklich schätzen, derart großzügig aus der Steuergeldern bedacht zu werden. Wenngleich betreute Jugendliche keine Verantwortung für die Höhe der Kosten vollstationärer Jugendhilfe tragen, sollte es ja wohl spätestens ab dem 14. Lebensjahr gelingen, ihnen die Besonderheit dieser Förderung zu vermitteln. Hierzu gehört auch, dass sich Jugendliche um diese – im Vergleich zum Rest der Welt großzügige – Hilfe bewerben und deutlich höhere Zielsetzungen vereinbaren müssen, als sie ohne Jugendhilfe erreichen könnten. Realistisch betrachtet müsste bei einer vollstationären Förderung das Niveau eines (Werk-) Realschulabschlusses und einer anschließenden Ausbildung als Standardmaß möglich sein.
1.3 „Sechs Jugendliche pro Gruppe sind mehr als genug...“
Entsprechend muss der Betreuungsrahmen, in dem die Jugendlichen gefördert werden, sinnvoll dimensioniert werden. Vollstationäre Gruppengrößen von mehr als sechs Jugendlichen sind zu groß und verhindern qualitativ hochwertige Arbeit.
1.4 „Betreuungskontinuität bringt Stabilität...“
Vollstationäre Betreuung heißt auch Rund-um-die-Uhr-Anwesenheit von qualifiziertem Personal, zumal die Krisen der Jugendlichen meist nachts und an Wochenenden zu Tage treten. Ebenso muss in den Lernzeiten die Personalstärke erhöht werden.
1.5 „EU-Recht ruiniert vollstationäre Angebote...“
Die Arbeitszeitbeschränkung muss entsprechend der Regelung für Kinderdorfeltern gelockert oder aufgehoben werden. Andernfalls steht die vollstationäre Jugendhilfe dank der EU-Nachtarbeitsregelung unmittelbar vor dem Ruin. Bei exakter Beachtung sind Betreuer dann weniger als zwei Tage pro Woche im Dienst. Das ist nicht nur für das betreuende Personal unbefriedigend, sondern vor allem ein miserables Beispiel für die Jugendlichen.
1.6 „Professionelle Förderung garantiert schulische Erfolge...“
Professionelle Schulnachhilfe durch Fachlehrer muss als Starthilfe in der stationären Jugendhilfe grundsätzlich verbindlich sein, um schnelle Schulerfolge zu ermöglichen. Eine Reduzierung der Schulnachhilfe ist nur dann sinnvoll, wenn der jeweilige Jugendliche seine Leistungen auf hohem Niveau selbstständig halten kann. Für Jugendliche in der stationären Jugendhilfe sind schulische Erfolge extrem bedeutend bei der Ausbildungsplatzsuche, da sie meist einen ungünstigen Lebenslauf ausbügeln müssen.
1.7 „Wichtige Erfahrung: Leistung lohnt sich...“
Mit einem gestaffelten Geldprämiensystem für erreichte Schulabschlüsse und darin enthaltene herausragenden Noten (Einsen) oder Auszeichnungen (Lob, Preis) lässt sich die Motivation, gute schulische Ergebnisse zu erzielen leicht steigern. Diese Geldprämien dürfen nur für bleibende Investitionen eingesetzt werden.
1.8 „Leistungswille muss besonders gefördert werden...“
Es muss gewährt sein, dass Jugendliche mit schulischen Erfolgen weiterhin Jugendhilfe erhalten können und nicht wegen ihrer guten Leistungen aus der Jugendhilfe herausgenommen werden. Dies ist auch unter dem Aspekt der Motivation anderer betreuter Jugendlicher von elementarer Bedeutung.
1.9 „Hauptschule, Realschule, Gymnasium – gerade auch für Kinder in der Jugendhilfe...“
Beschulung in Regelschulen sollte auch in der Jugendhilfe die Regel sein. Ein intensiver Informationsaustausch zwischen Schule und Einrichtung ist hierfür zwingende Voraussetzung.
1.10 „Berufsfindung muss Pflicht sein...“
Ab dem 15. Lebensjahr muss für jeden vollstationär betreuten Jugendlichen alljährlich ein zweiwöchiges Betriebspraktikum verbindlich sein. Dies erleichtert die Sondierung beruflicher Interessen erheblich. Zudem wirken sich Praktikumsnachweise bei der Ausbildungsplatzsuche grundsätzlich vorteilhaft aus.
2. Personalentwicklung
2.1 „Taugt das Bildungsniveau der Betreuer nichts, haben die Jugendlichen keine guten Chancen...“
Das Bildungsniveau von Jugend- und Heimerziehern muss sofort heraufgesetzt werden und auf Abitur oder Fachhochschulreife basieren. Bisher genügt für diese Ausbildung ein Realschulabschluss. Dies ist der wesentlichste Grund, weshalb in vollstationären Jugendhilfeeinrichtungen Hauptschulabschlüsse als besondere Leistung gelten und höhere Schulabschlüsse Seltenheitswert haben. Jugend- und Heimerzieher mit Realschulabschluss tun sich damit erkennbar schwerer als diplomierte Kollegen, betreute Jugendliche zu höheren Schulabschlüssen zu motivieren und ihnen dabei zur Seite zu stehen. Jugend- und Heimerzieher haben ein ernstes Problem damit, wenn betreute junge Menschen ein höheres Bildungsniveau erreichen, als sie selbst. Betreuungskräfte sind üblicherweise nicht einmal einigermaßen der Rechtschreibung mächtig – übrigens unabhängig davon, ob diplomiert oder nicht.
Daher muss die Ausbildung des betreuenden Personals von Grund auf neu entwickelt werden. Es bedarf einer leistungsorientierten pädagogischen Ausbildung auf Fachhochschulebene, zu der nur Bewerber mit Managementqualitäten zugelassen werden. Die in pädagogischen Kursen und Seminaren häufig anzutreffenden „Selbstretter“ müssen frühzeitig von der Ausbildung ausgeschlossen werden. Nur Leistungsträger können Leistungsstimmung vermitteln. Die Off Road Kids Stiftung hat daher im Verbund mit der Steinbeis-Hochschule Berlin das Institut für Pädagogikmanagement (IfPM) gegründet und bietet berufserfahrenen Erzieher/innen auch ohne Abitur erstmals die Möglichkeit zum berufsbegleitenden Bachelor-Studium.
3. Finanzierung
3.1 „Mal mehr, mal weniger Jugendhilfe – je nachdem, woher die Jugendlichen stammen...“
Jugendhilfe muss aus einer zentralen staatlichen Kasse finanziert werden. Es ist nicht im Sinne der Gesellschaft, dass Reichtum oder Armut eines Landkreises oder einer Stadt für Opulenz und Sparzwang bei Jugendhilfemaßnahmen entscheidend sind.
3.2 „Wettbewerb steigert den Leistungswillen der Jugendhilfeeinrichtungen...“
Bundesweit verbindliche, nach garantierten Leistungen abgestufte Pflegesätze lösen einen sofortigen Wettbewerb der Einrichtungen um das beste Angebot zum selben Preis aus. Dies steigert die Qualität der Angebote umgehend.
3.3 „Betreuungsplatzgarantie bei Krankheit...“
Es muss möglich sein, vollstationäre Jugendhilfeplätze für einzelne Jugendliche auch bei längeren Krankenhausaufenthalten (z. B. Kinder- und Jugendpsychiatrie) freizuhalten. Ebenso muss eine aktive Parallelbetreuung des jungen Menschen durch die Jugendhilfeeinrichtung während eines Klinikaufenthalts erfolgen. Es kann nicht sein, dass ein Jugendlicher nach einer längeren Krankheitsphase vor dem Nichts steht und eine neue Einrichtung gefunden werden muss, da sein bisheriger Betreuungsplatz in der Zwischenzeit an einen anderen Jugendlichen vergeben wurde.
4. Behörden
4.1 „Bedarfsklärung auf regionaler Ebene belassen...“
Die Klärung des individuellen Jugendhilfebedarfs auf regionaler / kommunaler Ebene durch Jugendämter ist grundsätzlich sinnvoll.
4.2 „Schluss mit dauerndem Sachbearbeiterwechsel...“
Völlig untauglich ist es dagegen, Jugendhilfefälle per Gebietsmanagement zu regeln. Bei jedem Umzug der Eltern wechselt so der zuständige Sachbearbeiter. Daher muss ein Landkreise-übergreifendes Case-Management eingerichtet werden, bei dem zunächst immer der ursprünglich zuständige Jugendamtsmitarbeiter zuständig bleibt. Ein Wechsel sollte erst ab einer Distanz von 100 Kilometern möglich, nicht aber zwingend sein. Auf diese Weise lassen sich demotivierende und teils grotesk häufige Zuständigkeitswechsel für die Jugendlichen weitgehend verhindern.
4.3 „Das Feedback des Jugendamtleiters motiviert...“
Ein Jugendlicher, der niemanden hat, der auf ihn stolz ist, wird kaum besondere Leistungen erbringen. Daher kommt der Jugendamtsleitung eine besondere Bedeutung zu: Grundsätzlich sollte jeder Jugendliche einmal im Jahr seine Zielsetzungen dem Jugendamtsleiter persönlich erklären. Es ist motivierend, wenn ein Amtsleiter bei herausragenden Erfolgen persönlich ein Lob ausspricht oder bei nicht erreichten Leistungszielen deutlich an die Vereinbarungen und die Selbstverpflichtung des Jugendlichen erinnert.
4.4 „Regionale Heimaufsicht für bessere Qualitätskontrolle...“
Die Heimaufsicht kann ohne weiteres durch selbstständige, staatlich vereidigte Sachverständige auf Regionalebene erfolgen. Eine Abteilung im Landesjugendamt ist hierfür nicht zwingend notwendig. Eine geringere räumliche Distanz zwischen Heimaufsicht und Einrichtungen ermöglicht eine intensivere Qualitätskontrolle der Angebote und der tatsächlich erbrachten Leistungen.





