Für Kids in Not . Jugendamt
Was dürfen Kinder und Jugendliche vom Jugendamt erwarten?
Beratung
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Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden.
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Diskrete Beratung: Kinder und Jugendliche können ohne Kenntnis der Eltern (Personensorgeberechtigten) beraten werden, wenn die Beratung aufgrund einer Konflikt- oder Notlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde.
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Zu den Beratungsgesprächen dürfen Jugendliche eine Person ihres Vertrauens mitbringen. Dies kann beispielsweise ein Lehrer oder auch ein Freund sein.
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Jeder Jugendliche kann sich beim Jugendamt über seine Rechte und die möglichen Hilfen informieren. Dort gibt es auch Informationsbroschüren zum "Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)"
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Bei den Beratungsgesprächen informiert sich der Mitarbeiter des Jugendamtes zunächst beim Jugendlichen über dessen augenblickliche Notsituation. Anschließend wird besprochen, wie die Notsituation gelindert oder gelöst werden kann.





